Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte in der Kalenderwoche 26 Medienmitteilungen zu folgenden Themen:
- Positive Bewertung der schweizerischen Bankenregulierung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht prüfte, ob die schweizerische Regulierung mit den Basel-III-Eigenmittelvorschriften übereinstimmt; insgesamt zeichnete der Ausschuss ein sehr positives Bild über den Stand der schweizerischen Regulierung, siehe Medienmitteilung FINMA vom 25.06.2013.
- PostFinance AG: Anfang Dezember 2012 hatte die FINMA der PostFinance AG die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und Effektenhändlerin erteilt, allerdings unter der Bedingung, dass eine Reihe von organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen eingehalten werden (vgl. seinerzeitige Medienmitteilung FINMA vom 07.12.2012). Die FINMA stellte nun fest, dass die PostFinance AG diese Bedingungen angemessen erfüllt, siehe Medienmitteilung FINMA vom 26.06.2013. Die Bewilligung für die PostFinance AG hat auch Folgen für andere Finanzintermediäre, vgl. dazu FINMA-Mitteilung 47 (2013).
- Revidierte “Eckwerte zur Vermögensverwaltung”: Die FINMA hat ihr Rundschreiben “Eckwerte zur Vermögensverwaltung” revidiert; das angepasste Rundschreiben präzisiert die Pflichten der Vermögensverwalter im Umgang mit ihren Kunden; dabei berücksichtigt es die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie die Revision des Kollektivanlagengesetzes, siehe Medienmitteilung FINMA vom 27.06.2013, FINMA-RS 2009/1.