Schweiz und Australien unterzeichnen neues Doppelbesteuerungsabkommen

Die Schweiz und Aus­tralien haben ein neues DBA unterze­ich­net (Zus­tim­mung der Geset­zge­ber noch ausstehend). 

Es erset­zt das seit 1981 gültige Abkom­men und enthält Bes­tim­mungen über den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen gemäss dem heute gel­tenden inter­na­tionalen Standard:

  • OECD-Amt­shil­feklausel;
  • Quel­len­s­teuer von höch­stens 5% auf Div­i­den­den aus mass­ge­blichen Beteili­gun­gen (bish­er 15%); 
  • inner­halb eines börsenkotierten Konz­erns sind Div­i­den­den unter gewis­sen Voraus­set­zun­gen voll­ständig von der Quel­len­s­teuer ent­lastet;
  • keine Quel­len­s­teuern auf Div­i­den­den und Zin­sen an Vor­sorgeein­rich­tun­gen sowie auf Zin­sen an Finanzin­sti­tute;
  • Lizen­zge­bühren unter­liegen neu einem Quel­len­s­teuer­satz von 5%;
  • Entschädi­gun­gen für Leas­ing gel­ten nicht mehr als Lizen­zge­bühren;
  • Schied­sklausel.

Bevor das neue Abkom­men in Kraft treten kann, muss es noch von den Par­la­menten bei­der Län­der genehmigt wer­den. In der Schweiz unter­liegt es dem fakul­ta­tiv­en Ref­er­en­dum.