Steueramtshilfegesetz: Bundesrat eröffnet verkürzte Vernehmlassung

Gemäss amtlich­er Mit­teilung hat der Bun­desrat die verkürzte Vernehm­las­sung für eine Teil­re­vi­sion des Steuer­amt­shil­fege­set­zes eröffnet (Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen).

Die Revi­sion sieht in bes­timmten Fällen eine aufgeschobene Infor­ma­tion der Per­so­n­en vor, die Gegen­stand eines Amt­shil­feer­suchens sind. Mit dieser Änderung wird die Schweiz dem inter­na­tionalen Stan­dard beim Infor­ma­tion­saus­tausch gerecht. Ausser­dem wer­den mit der Revi­sion das Ver­fahren bei Grup­pen­er­suchen gek­lärt und die Behand­lung von Ersuchen auf Basis gestohlen­er Dat­en angepasst.

Um den inter­na­tionalen Stan­dards und damit den Empfehlun­gen des Glob­al Forum zu ent­sprechen, muss das Steuer­amt­shil­fege­setz in Bezug auf die vorgängige Infor­ma­tion der Per­so­n­en, die Gegen­stand eines Ersuchens sind, geän­dert wer­den. Die Revi­sion sieht vor, dass betrof­fene Steuerpflichtige in dringlichen Fällen — beispiel­sweise wenn die Unter­suchung durch die vorgängige Infor­ma­tion beein­trächtigt würde — erst nach Über­mit­tlung der Infor­ma­tio­nen an die Behör­den des ersuchen­den Staates informiert werden. 

Das gel­tende Steuer­amt­shil­fege­setz lässt Grup­pen­er­suchen zu. Für eine effizien­tere Behand­lung sieht die Revi­sion ein spezielles Ver­fahren zur Infor­ma­tion der Per­so­n­en vor, die von einem Grup­pen­er­suchen betrof­fen sind. Zudem wird klargestellt, dass sich der Inhalt der Grup­pen­er­suchen nach dem OECD-Stan­dard richtet. 

Schliesslich trägt die Revi­sion auch der Prob­lematik der Amt­shil­feer­suchen auf Basis gestohlen­er Dat­en Rech­nung. Wegen ein­er restrik­tiv­en Prax­is in diesem Bere­ich kon­nte die Schweiz bish­er auf zahlre­iche Ersuchen nicht ein­treten. Um eine Deblock­ierung dieser Sit­u­a­tion zu erre­ichen, sollen Ersuchen kün­ftig unter der Voraus­set­zung behan­delt wer­den kön­nen, dass der ersuchende Staat die Dat­en nicht aktiv, son­dern pas­siv, beispiel­sweise über einen anderen Staat, erlangt hat. Nicht einge­treten wird auf Ersuchen, die dem Grund­satz von Treu und Glauben widersprechen.

Die Vernehm­las­sung zur Revi­sion des Steuer­amt­shil­fege­set­zes dauert bis zum 18. Sep­tem­ber 2013. Ein verkürztes Ver­fahren drängt sich auf, nach­dem die G20-Finanzmin­is­ter in ihrem Com­mu­niqué zum Tre­f­fen vom 19./20. Juli alle Staat­en aufge­fordert haben, ohne Verzug die Umset­zung der Empfehlun­gen des Glob­al Forum anzuge­hen. Da mit der Schluss­beno­tung nach Absolvierung der Phasen 1 und 2 des Peer Review im Okto­ber 2013 begonnen wird, beste­ht ein gross­es Inter­esse, dass die Schweiz die Revi­sion des Steuer­amt­shil­fegset­zes inter­na­tion­al möglichst bald ankündi­gen und danach auch in Kraft set­zen kann.