Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften bei der RAB (Entwurf, Botschaft)

Nach gel­ten­dem Recht wer­den Revi­sion­sun­ternehmen und Prüfge­sellschaften durch sowohl durch die Eid­genös­sis­che Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde (RAB) (zuständig für die Zulas­sung von Per­so­n­en, die geset­zliche Revi­sions­di­en­stleis­tun­gen erbrin­gen und/oder Pub­likums­ge­sellschaften rev­i­dieren) und durch die FINMA beauf­sichtigt (Auf­sicht über evi­sion­sun­ternehmen, die Finanzin­sti­tute prüfen; “Prüfge­sellschaften).

Obwohl bei­de Behör­den verpflichtet sind, ihre Auf­sicht­stätigkeit­en zu koor­dinieren, hat der Bun­desrat “sys­temis­che Schwach­stellen” fest­gestellt, die sich durch die blosse Koor­di­na­tion nicht beseit­i­gen lassen. Er schlägt deshalb unter dem Titel der “Bün­delung der Auf­sicht über Revi­sion­sun­ternehmen und Prüfge­sellschaften” eine Teil­re­vi­sion des RAG vor, alle Auf­sicht­skom­pe­ten­zen bei der RAB zusam­men­zuführen.

Vgl. dazu den Entwurf der Teil­re­vi­sion und die zuge­hörige Botschaft.