Botschaft und Entwurf Krankenversicherungsgesetz (Risikoausgleich; Trennung Grund- und Zusatzversicherung)

Der Bun­desrat hat die Botschaft und den Entwurf für eine Teil­re­vi­sion des KVG vorlegt.

Das Ziel der Revi­sion ist folgendes:

Im Kranken­ver­sicherungs­ge­setz soll der Risikoaus­gle­ich unbe­fris­teten ver­ankert und weit­er ver­fein­ert wer­den; damit soll der Anreiz zur Risikose­lek­tion für die einzel­nen Ver­sicher­er in der oblig­a­torischen Krankenpflegev­er­sicherung stark ver­min­dert wer­den. Überdies soll die soziale Kranken­ver­sicherung, welche die oblig­a­torische Krankenpflegev­er­sicherung und die frei­willige Taggeld­ver­sicherung umfasst und als Grund­ver­sicherung bekan­nt ist, von der Zusatzver­sicherung getren­nt, das heisst kün­ftig von unter­schiedlichen Gesellschaften durchge­führt wer­den. Bei Grup­penge­sellschaften sollen Infor­ma­tions­bar­ri­eren zwis­chen ein­er Gesellschaft, welche die soziale Kranken­ver­sicherung betreibt, und ein­er anderen Gesellschaft ein­er Gruppe einge­führt wer­den. Neb­st der daraus resul­tieren­den verbesserten Trans­parenz dient auch diese Mass­nahme der Eindäm­mung der Risikoselektion.