Inkrafttreten des revidierten GwG

Die Teil­re­vi­sion des Geld­wäschereige­set­zes (GwG) tritt am 1. Novem­ber 2013 in Kraft, wie der Bun­desrat heute beschlossen hat. Die Meldestelle für Geld­wäscherei (MROS) kann kün­ftig mit ihren Part­ner­stellen im Aus­land Finanz­in­for­ma­tio­nen aus­tauschen und bei Finanz­in­ter­mediären Infor­ma­tio­nen beschaf­fen. Die Meldestelle kann zudem kün­ftig selb­ständig Verträge über die tech­nis­che Zusam­me­nar­beit mit aus­ländis­chen Geld­wäscherei-Meldestellen abschliessen.

Gle­ichzeit­ig mit dem GwG tritt eine Revi­sion der Verord­nung über die Meldestelle für Geld­wäscherei (MGwV) in Kraft, die der Bun­desrat eben­falls heute ver­ab­schiedet hat. Darin wer­den einzelne Geset­ze­san­pas­sun­gen näher ausgeführt.