Bundesrat zum Schlussbericht der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12)

Der Bun­desrat hat sich mit dem Schluss­bericht der Arbeits­gruppe zum Urhe­ber­recht (AGUR12; hier auf deutsch (20 MB); weit­er­führende Infor­ma­tio­nen) befasst und bere­its am 6. Juni 2014 fest­ge­hal­ten, dass er  “[…] das Urhe­ber­recht mod­ernisieren und die Rechte und Pflicht­en von Kul­turschaf­fend­en, Kon­sumenten und Providern mit geziel­ten Mass­nah­men an die Real­ität des Inter­nets anpassen [will].”

Das EJPD wird nun bis Ende 2015 eine Vor­lage für die Vernehm­las­sung erarbeiten.

Es wird sich dabei zum einen auf Empfehlun­gen der AGUR12 stützen und zum andern die Erken­nt­nisse ein­er (im Gefolge des Pos­tu­lats Amherd
“Rechtliche Basis für Social Media” vom 29. Sep­tem­ber 2011, 11.3912) einge­set­zten Arbeits­gruppe berück­sichti­gen, die derzeit die zivil­rechtliche Ver­ant­wortlichkeit von Providern ganz generell prüft.

Vgl. dazu: