Der Bundesrat hat sich mit dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12; hier auf deutsch (20 MB); weiterführende Informationen) befasst und bereits am 6. Juni 2014 festgehalten, dass er “[…] das Urheberrecht modernisieren und die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern mit gezielten Massnahmen an die Realität des Internets anpassen [will].”
Das EJPD wird nun bis Ende 2015 eine Vorlage für die Vernehmlassung erarbeiten.
Es wird sich dabei zum einen auf Empfehlungen der AGUR12 stützen und zum andern die Erkenntnisse einer (im Gefolge des Postulats Amherd
“Rechtliche Basis für Social Media” vom 29. September 2011, 11.3912) eingesetzten Arbeitsgruppe berücksichtigen, die derzeit die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Providern ganz generell prüft.
Vgl. dazu:
- Medienmitteilung des Bundesrats vom 6. Juni 2014
- Antwort des Bundesrats vom 28. Mai 2014 auf die Interpellation Gutzwiller (14.3204 – Konsens der Arbeitsgruppe Agur 12. Weiteres Vorgehen)
- Bericht des Seco zum Roundtable Urheberrecht im Internet vom 23. Januar 2014 (pdf)
- Unser Beitrag vom 9. Oktober 2013 zum Bericht des Bundesrats zu Social Media