Revision Unfallversicherungsgesetz in der Vernehmlassung

Der Bun­desrat hat die beab­sichtigten Anpas­sun­gen des Unfal­lver­sicherungs­ge­set­zes in ein kon­feren­zielles Vernehm­las­sungsver­fahren geschickt. Bis zum 2. Juli 2014 kön­nen schriftliche Stel­lung­nah­men ein­gere­icht wer­den (Medi­en­mit­teilung; Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen 1; Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen 2).

Die Revi­sion bet­rifft ins­beson­dere fol­gende Punkte:

  • Eine Rei­he von unfal­lähn­lichen Kör­per­schädi­gun­gen, die nicht auf Erkrankung oder Abnützung zurück­zuführen sind, sollen geset­zlich geregelt werden.
  • Bei Grossereignis­sen (Katas­tro­phen) soll eine Leis­tungs­gren­ze für die Ver­sicherungs­ge­sellschaften gelten.
  • UVG-Renten sollen bei Erre­ichen des ordentlichen Rentenal­ters gekürzt wer­den kön­nen, damit Verun­fallte gegenüber nicht verun­fall­ten Per­so­n­en finanziell gle­ich behan­delt werden.
  • Der Ver­sicherungs­be­ginn soll neu definiert wer­den, um Deck­ungslück­en zu schliessen.
  • Der Unfallschutz von arbeit­slosen Per­so­n­en soll geset­zlich ver­ankert werden.