Bundesrat erhöht Netzzuschlag für die Förderung erneuerbarer Energien

In ein­er Medi­en­mit­teilung hat das Bun­de­samt für Energie mit­geteilt, dass die Schweiz­er Stromkon­sumenten ab 1. Jan­u­ar 2015 einen Zuschlag von 1,1 Rap­pen pro Kilo­wattstunde für die Förderung der Strompro­duk­tion aus erneuer­baren Energien bezahlen wer­den. Dies hat der Bun­desrat in ein­er Revi­sion der Energieverord­nung (EnV) fest­gelegt. Der bei den Stromkon­sumenten erhobene Net­z­zuschlag liegt heute bei 0,6 Rap­pen pro Kilo­wattstunde und fliesst in den Net­z­zuschlags­fonds. Mit diesem Fonds wer­den die fol­gen­den Pro­jek­te finanziert:

  • Kos­ten­deck­ende Ein­spei­sev­ergü­tung (KEV)
  • Ein­malvergü­tun­gen für kleine Photovoltaik-Anlagen
  • Wet­tbe­werbliche Auss­chrei­bun­gen für Stromeffizienz
  • Rück­er­stat­tun­gen an Grossverbraucher
  • Risikog­a­rantien für Geothermieprojekte
  • Vol­lzugskosten
  • Gewässer­sanierungs­mass­nah­men
Die Revi­sion der EnV bringt eine Erhöhung der Stromkosten von CHF 25 pro Jahr mit sich (4‑Per­so­n­en-Haushalt mit einem durch­schnit­tlichen Jahresver­brauch von 5’000 Kilowattstunden).