Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK‑N) hatte am 30. Oktober 2012 in Nationalrat ein später überwiesenes Postulat eingereicht, um vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung einen rechtsvergleichenden Bericht erstellen zu lassen. Dieser sollte “aufzeigen”, wie Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet werden können, bei sämtlichen Auslandaktivitäten ihres Unternehmens eine vorgängige Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt durchzuführen, und wie die öffentliche Rechenschaftsablage (Reporting) über die zu diesem Zweck getroffenen Massnahmen geregelt wird.
Die APK‑N hat diesen Bericht nun diskutiert und (mit 11 zu 10 Stimmen) eine Motion verabschiedet, die (vgl. die Medienmitteilung)
den Bundesrat beauftragt, einen Vorschlag zur Einführung der Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt auszuarbeiten, sei es im Rahmen der vorgesehenen Revision des Aktienrechts oder in einem eigenen Projekt. Dabei soll auch geprüft werden, unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Unternehmen allenfalls von der Pflicht ausgenommen werden können. Zudem soll vermieden werden, dass eine Regulierung nicht die freiwilligen, weitergehenden Massnahmen von Schweizer Unternehmen bremst, die sich in diesem Bereich bereits vorbildlich verhalten (Vermeidung sogenannter „Chilling effects“). Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Schweiz damit ihrer Verantwortung als Sitzstaat zahlreicher international tätiger Unternehmen gerecht wird und sich proaktiv für eine kohärente Aussenpolitik einsetzt. Die Minderheit der Kommission sieht zum jetzigen Zeitpunkt kein Regulierungsbedarf und befürchtet wettbewerbsnachteile für Unternehmen mit Sitz in der Schweizer.