Im Jahr 2012 wurde entschieden, dass künftig alle aargauischen Betreibungsämter eine einheitliche Betreibungs-Software verwenden sollen. Wegen der damit verbundenen Mehrkosten wehrten sich die Gemeinden Niederrohrdorf (und Spreitenbach, siehe Urteil des Bundesgerichts 5A_430/2014) später gegen die Verwendung der neuen Software. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerden jedoch nicht eingetreten. In den Entscheiden (siehe Urteile des Bundesgerichts 5A_385/2014 und 5A_430/2014) wird u.a. die Rechtsnatur der entsprechenden Anordnungen zur Verwendung der Software sowie die Beschwerdelegitimation diskutiert.