5A_385/2014: Neue Aargauische Betreibungssoftware (amtl. Publ.)

Im Jahr 2012 wurde entsch­ieden, dass kün­ftig alle aar­gauis­chen Betrei­bungsämter eine ein­heitliche Betrei­bungs-Soft­ware ver­wen­den sollen. Wegen der damit ver­bun­de­nen Mehrkosten wehrten sich die Gemein­den Nieder­rohrdorf (und Spre­it­en­bach, siehe Urteil des Bun­des­gerichts 5A_430/2014) später gegen die Ver­wen­dung der neuen Soft­ware. Das Bun­des­gericht ist auf die Beschw­er­den jedoch nicht einge­treten. In den Entschei­den (siehe Urteile des Bun­des­gerichts 5A_385/2014 und 5A_430/2014) wird u.a. die Recht­snatur der entsprechen­den Anord­nun­gen zur Ver­wen­dung der Soft­ware sowie die Beschw­erdele­git­i­ma­tion diskutiert.