Revision des Erbrechts: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahens auf April 2015 geplant

Der Bun­desrat plant die Vernehm­las­sung zur Revi­sion des Erbrechts (Umset­zung der Motion 10.3524) im April 2015 zu eröff­nen und im Juli 2015 abzuschliessen. Das Erb- und Pflicht­teil­srecht soll flex­i­bler aus­gestal­tet und den stark geän­derten demografis­chen, famil­iären und gesellschaftlichen Leben­sre­al­itäten angepasst wer­den. Das gel­tende Recht soll in seinem Kernge­halt bewahrt und die Fam­i­lie als insti­tu­tionelle Kon­stante auch weit­er­hin geschützt wer­den (keine erbrechtliche Gle­ich­stel­lung der Konku­bi­natspaare mit den Ehepaaren).