Neuerungen in der (Anti-)Geldwäschereigesetzgebung

1) Umset­zung der GAFI-Empfehlun­gen auf Gesetzesstufe 

Im Jahr 2012 hat die zwis­chen­staatliche Groupe d’ac­tion financière/Financial Action Task Force (GAFI/FATF) ihre Empfehlun­gen zur Bekämp­fung der Geld­wäscherei und der Finanzierung des Ter­ror­is­mus rev­i­diert (siehe hier). 

Mit dem “Bun­des­ge­setz zur Umset­zung der 2012 rev­i­dierten Empfehlun­gen der Groupe d’action finan­cière” vom 12. Dezem­ber 2014 sollen die Empfehlun­gen im Schweiz­er Recht imple­men­tiert wer­den. Das Bun­des­ge­setz hat zahlre­iche Änderun­gen in der Kernge­set­zge­bung zur Folge, darunter in den fol­gen­den Erlassen: ZGB, OR, SchKG, StGB, KAG, GwG und BEG.

Zu den einzel­nen Änderun­gen siehe Geset­zes­text.

Die Ref­er­en­dums­frist läuft am 2. April 2015 ab. Das Datum des Inkraft­tretens ist gemäss Infor­ma­tion des Eid­genös­sis­ches Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ments (EJPD) zurzeit noch nicht bekannt.

2) Revi­sion der Geld­wäschereiverord­nung FINMA 

Zusät­zlich zu den oben erwäh­n­ten Änderun­gen auf Geset­zesstufe passt auch die FINMA ihre Geld­wäschereiverord­nung (GwV-FIN­MA) an die neuen Stan­dards an und eröffnet die Anhörung zum Entwurf der rev­i­dierten Verordnung.


Die Anhörung dauert bis zum 7. April 2015.

Für weit­erge­hende Infor­ma­tio­nen siehe Web­site der FINMA.