SPK‑N: Der Bundesrat soll neu neun Mitglieder umfassen

Ein­er Medi­en­mit­teilung der Staat­spoli­tis­chen Kom­mis­sion des Nation­al­rates (SPK‑N) ist zu ent­nehmen, dass die Vernehm­las­sung in Sachen Erweiterung des Bun­desrates auf neun Mit­glieder eröffnet wurde. Dazu sind fol­gende Doku­mente erhältlich:

Die Erweiterung des Bun­desrates hätte eine Änderung von Art. 175 BV (Bun­desver­fas­sung, SR 101) zur Folge. Ein­er­seits würde Abs. 1 (“Der Bun­desrat beste­ht aus sieben Mit­gliedern.”) mod­i­fiziert. Ander­er­seits würde Abs. 4 (“Dabei ist darauf Rück­sicht zu nehmen, dass die Lan­des­ge­gen­den und Sprachre­gio­nen angemessen vertreten sind.”) eine Änderung erfahren. Die Vernehm­las­sungs­frist endet am 3. Juli 2015.