EFD: Zinsbesteuerungsabkommen | Bruttoertrag aus 2014: CHF 317 Mio. (Vorjahr: 510 Mio.)

Der Brut­to­er­trag aus der Erhe­bung des Steuer­rück­be­halts auf Zin­serträ­gen von EU-Steuerpflichti­gen in der Schweiz für das Steuer­jahr 2014 beträgt 317 Mil­lio­nen Franken. Im Vor­jahr waren es 510,1 Mil­lio­nen Franken. Aus der heuti­gen Medi­en­mit­teilung des EFD:

Gemäss dem Zins­besteuerungsabkom­men mit der Europäis­chen Union (EU), das seit 1. Juli 2005 in Kraft ist, wurde ab 1. Juli 2008 ein Steuer­rück­be­halt von 20 Prozent erhoben, und seit 1. Juli 2011 gilt der Höch­st­satz von 35 Prozent. Der Ertrag fällt zu 75 Prozent an die begün­stigten Mit­glied­staat­en. 25 Prozent verbleiben der Schweiz, wovon 10 Prozent denKan­to­nen zuste­hen. Die Zahlungs­frist für die im Laufe des let­zten Jahres von den schweiz­erischen Zahlstel­lenein­be­hal­te­nen EU-Steuer­rück­be­hal­ten auf Zin­szahlun­gen zu Las­ten von natür­lichen Per­so­n­en, die in EU-Mit­glied­staat­en wohnen, lief am 31. März 2015 ab.