Der Bruttoertrag aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen in der Schweiz für das Steuerjahr 2014 beträgt 317 Millionen Franken. Im Vorjahr waren es 510,1 Millionen Franken. Aus der heutigen Medienmitteilung des EFD:
Gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Union (EU), das seit 1. Juli 2005 in Kraft ist, wurde ab 1. Juli 2008 ein Steuerrückbehalt von 20 Prozent erhoben, und seit 1. Juli 2011 gilt der Höchstsatz von 35 Prozent. Der Ertrag fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten. 25 Prozent verbleiben der Schweiz, wovon 10 Prozent denKantonen zustehen. Die Zahlungsfrist für die im Laufe des letzten Jahres von den schweizerischen Zahlstelleneinbehaltenen EU-Steuerrückbehalten auf Zinszahlungen zu Lasten von natürlichen Personen, die in EU-Mitgliedstaaten wohnen, lief am 31. März 2015 ab.