SPK‑S: Bericht zu “Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen”

Die Staat­spoli­tis­che Kom­mis­sion des Stän­der­ates (SPK‑S) legt ihren Bericht zu “Anforderun­gen an die Gültigkeit von Volksini­tia­tiv­en. Prü­fung des Reformbe­darfs“ vor. Sie kommt darin zum Ergeb­nis, es habe 

sich gezeigt, dass die heute gel­tenden Gründe für die Ungültigerk­lärung ein­er Volksini­tia­tive sich dur­chaus bewährt haben. Sie soll­ten nicht ergänzt wer­den durch weit­ere Gründe […]. In zwei Punk­ten kön­nte die Kom­mis­sion­s­mehrheit sich jedoch eine Ergänzung bzw. Präzisierung der Ungültigkeits­gründe vorstellen: 

  • Neu sollen auch Volksini­tia­tiv­en als ungültig erk­lärt wer­den, welche rück­wirk­ende Bes­tim­mungen enthalten. 
  • Die Kri­te­rien für die Anwen­dung des bere­its gel­tenden Kri­teri­ums der Ein­heit der Materie sollen in der Prax­is strenger angewen­det bzw. die entsprechen­den Kri­te­rien im Gesetz präzis­er for­muliert werden.