BR: Internationale Steueramtshilfe | Verordnung präzisiert Einzelheiten der EStV-Kostenüberwälzung

Der Bun­desrat hat heute beschlossen, die Steuer­amt­shil­feverord­nung vom 20. August 2014 (StAhiV; SR 651.11) um einen Artikel betr. Kosten zu ergänzen.

Dieser konkretisiert diejeni­gen Kosten, welche der Eid­genös­sis­chen Steuerver­wal­tung (EStV) im Rah­men eines Amt­shil­fever­fahrens entste­hen und welche sie gestützt auf Art. 18 Abs. 2 des Steuer­amt­shil­fege­set­zes (StAhiG; SR 651.1) auf die betrof­fene Per­son oder das betrof­fene Finanzin­sti­tut über­wälzen kann.