FINMA: Anpassung des Rundschreibens “Offenlegung Banken”

Am 1. Juli 2016 sind die rev­i­dierten Too-big-to-fail-Vorschriften der Eigen­mit­telverord­nung (ERV) für sys­tem­rel­e­vante Banken in Kraft getreten. 

In Hin­blick darauf hat die FINMA ihr Rund­schreiben “Offen­le­gung Banken” rev­i­diert und eine Anhörung eröffnet.

Die Eigen­mit­telverord­nung enthält neu ein­er­seits Eigen­mit­te­lan­forderun­gen für die
Weit­er­führung ein­er Bank (Going-Con­cern-Prämisse) und andererseits
Anforderun­gen an zusät­zliche ver­lust­tra­gende Mittel
(Gone-Con­cern-Prämisse). Das rev­i­dierte Rund­schreiben enthält entsprechende Ausführungsbestimmungen.

Die Anhörung zum rev­i­dierten Rund­schreiben dauert bis 7. Novem­ber 2016. Die neuen Vorschriften sollen dann per 31. Dezem­ber 2016 in Kraft treten.

Für weit­erge­hende Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.