National- und Ständerat haben die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWStG) einstimmig angenommen. Die zahlreichen Anpassungen sollen die Erfahrungen seit Einführung des im Jahr 2010 totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes (SR 641.20) reflektieren. Wesentliches Anliegen der Gesetzesanpassung ist es, den mehrwertsteuerlich bedingten Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen zu reduzieren. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Von den zahlreichen Änderungen seien hier nur beispielhaft erwähnt:
- Obligatorische Mehrwertsteuerpflicht einer Unternehmung: Inskünftig zählt auch der im Ausland erzielte Umsatz für die Ermittlung der MWSt-Pflicht mit (Massgebende Umsatzgrenze für die Steuerpflicht bleibt bei CHF 100’000).
- Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Online-Händlern: Diese werden ab einem Umsatz im Inland von CHF 100’000 pro Jahr obligatorisch steuerpflichtig, müssten ihren Schweizer Kunden dann die Mehrwertsteuer durchwegs in Rechnung stellen.
- Kostenpflichtige Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften: diese unterlagen bisher nicht der MWSt und sind neu mit 2,5% abzurechnen.
Weitere Änderungen betreffen Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsstücke; die Steuerpflicht von Gemeinwesen sowie Aspekte des Verfahrens und des Datenschutzes.
Durch die Gesetzesänderungen würden neu schätzungsweise 30’000 Unternehmen obligatorisch der Mehrwertsteuer unterstellt. Der Bund verspricht sich von diesen neuen Regeln jährliche Mehreinnahmen von rund 62 Millionen Franken.
Quellen (Auswahl):