5D_124/2016: keine Ansetzung einer Nachfrist gemäss Art. 132 ZPO bei bewussten Unterlassungen
Im vorliegenden Urteil äusserte sich das Bundesgericht zur Anwendung von Art. 132 ZPO und Art. 108 ZPO. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde (Bst. A): Das BG Horgen hatte in einer gegen A.A. laufenden Betreibung definitive Rechtsöffnung erteilt. Das Urteil war in unbegründeter Form ergangen mit dem Hinweis, dass die Parteien innert zehn Tagen eine Begründung … weiterlesen