WEKO: Bussen gegen Grossbanken wegen Zinsderivat-Kartellen

Die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) hat in den Unter­suchun­gen der Zins­derivat-Kartelle erste Bussen im Umfang von ins­ge­samt CHF 99.1 Mio gegen ver­schiedene Gross­banken ver­hängt. Mit ver­schiede­nen Banken wur­den im Zuge dessen ein­vernehm­liche Regelun­gen abgeschlossen, wobei die Ver­fahren gegenüber den­jeni­gen Banken und Bro­kern weit­er­laufen, die keine ein­vernehm­liche Regelung abschliessen wollten.

Gegen­stand der fünf Unter­suchun­gen waren bzw. sind unter­schiedliche Ver­hal­tensweisen von ins­ge­samt 21 Parteien (16 Banken und 5 Bro­ker) im Zusam­men­hang mit ver­schiede­nen Ref­erenzzinssätzen und Finanzpro­duk­ten. Die Parteien hat­ten sich nach den Fest­stel­lun­gen der WEKO in unter­schiedlich­er Zusam­menset­zung über die Bee­in­flus­sung der Preis­gestal­tung von Zins­derivat­en abge­sprochen und mark­t­sen­si­ble Infor­ma­tio­nen ausgetauscht.

Mit den Ver­fü­gun­gen vom 5. und 14. Dezem­ber 2016 wur­den nun drei der ins­ge­samt fünf Unter­suchun­gen abgeschlossen. In zwei Unter­suchun­gen laufen die Ver­fahren gegen diejeni­gen Parteien weit­er, die keine ein­vernehm­liche Regelung abschliessen wollten:

1. CHF-LIBOR: Selb­stanzeige von Roy­al Bank of Scot­land (Sank­tion­ser­lass); Bonus­regelung für JPMor­gan (Sank­tion­sre­duk­tion); Ver­fahren mit ein­vernehm­lichen Regelun­gen abgeschlossen und Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegenüber zwei Brokern.

2. CHF-LIBOR-Spreads: Selb­stanzeige der UBS (Sank­tion­ser­lass); Bonus­regelung für Roy­al Bank of Scot­land und JPMor­gan (Sank­tion­sre­duk­tion); Sank­tion gegen Cred­it Suisse; Ver­fahren mit ein­vernem­lichen Regelun­gen abgeschlossen.

3. EURIBOR: Selb­stanzeige von Deutsche Bank (Sank­tion­ser­lass); Bonus­regelung für Bar­clays,  Roy­al Bank of Scot­land und Société Générale (Sank­tion­sre­duk­tion); Ver­fahren gegenüber diesen vier Banken mit ein­vernehm­lichen Regelun­gen abgeschlossen. Weit­er­führung des Ver­fahrens gegen fünf weit­ere Banken, konkret BNP Paribas, Crédit Agri­cole, HSBC, JPMor­gan und Rabobank.

4. Yen LIBOR/Euroyen TIBOR: Sank­tio­nen gegen Cit­i­group, Deutsche Bank, JPMor­gan und Roy­al Bank of Scot­land; Ver­fahren gegenüber diesen vier Banken mit ein­vernehm­lichen Regelun­gen abgeschlossen; Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegenüber den drei japanis­chen Banken Mizuho, Sum­it­o­mo Mit­sui sowie The Bank of Tokyo-Mit­subishi. Weit­er­führung des Ver­fahrens gegen sieben weit­ere Banken und Bro­ker, konkret HSBC, Lloyds, Rabobank, UBS, ICAP, RP Mar­tin, Tul­lett Prebon.

5. Yen-TIBOR: Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegenüber sämtlichen betrof­fe­nen Parteien.

Die fünf Unter­suchun­gen gehen nach Angaben der WEKO auf eine am 2. Feb­ru­ar 2012 eröffnete Unter­suchung zurück. Nach­dem sich ergeben hat­te, dass ver­schiedene der unter­sucht­en Ver­hal­tensweisen nicht miteinan­der zusam­men­hän­gen, wurde diese Unter­suchung in fünf sep­a­rate Unter­suchun­gen aufgeteilt. Die unter­sucht­en Ver­hal­tensweisen wur­den im Übri­gen auch von anderen Behör­den, in der Schweiz ins­beson­dere von der FINMA, und in anderen Juris­dik­tio­nen unter­sucht. Die Europäis­che Kom­mis­sion etwa hat in par­al­lel geführten Ver­fahren bere­its im Jahr 2013 erste Sank­tio­nen ausgesprochen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilun­gen vom 21. Dezem­ber 2016 betr­e­f­fend CHF LIBOR (PDF), Yen LIBOR/Euroyen TIBOR (PDF), EURIBOR (PDF), Franken-Spread (PDF); Presserohstoff der WEKO (PDF).