Vernehmlassung zur Änderung des IPRG betreffend die internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Der Bun­desrat hat am 11. Jan­u­ar 2017 die Änderun­gen des IPRG betr­e­f­fend die inter­na­tionale Schieds­gerichts­barkeit in die Vernehm­las­sung geschickt (vgl. den Erläutern­den Bericht zur Änderung des Bun­des­ge­set­zes über das Inter­na­tionale Pri­va­trecht betr­e­f­fend die Inter­na­tionale Schieds­gerichts­barkeit vom 11. Jan­u­ar 2017 und den Voren­twurf). Die Vernehm­las­sung dauert bis 31. Mai 2017.