Presserat: Beschwerdefrist auf 3 Monate verkürzt

Der Presser­at hat die Frist zur Einreichung
ein­er Beschw­erde durch eine Änderung seines Geschäft­sre­gle­ments von sechs auf drei Monate seit Pub­lika­tion des bean­stande­ten Medi­en­berichts verkürzt (Art. 10 Abs. 1). Die neue Frist gilt seit dem 1. Jan­u­ar 2017 (s. Mit­teilung des Presser­ats).

Das Presser­at­sprä­sid­i­um hat zudem beschlossen, ab 2017 jew­eils zu kommunizieren,
welche Medi­en es ver­säumt haben, über Rügen des Presser­ats zu
bericht­en, die sie selb­st betr­e­f­fen (wie es in
der «Erk­lärung der Pflicht­en und Rechte der Jour­nal­istin­nen und
Jour­nal­is­ten» fest­geschrieben ist).