Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: aktueller Tätigkeitsbericht

Das ver­gan­gene Jahr war laut “Tätigkeits­bericht 2016” für den Direk­tions­bere­ich Inter­na­tionale Recht­shil­fe des Bun­de­samts für Jus­tiz (BJ IRH) geprägt von kom­plex­en Fällen im Bere­ich der Kor­rup­tion und der organ­isiert­er Krim­i­nal­ität. Die Zusam­me­nar­beit mit dem Aus­land bewegt sich dabei ins­ge­samt weit­er­hin auf hohem Niveau.

Die gren­züber­schre­i­t­ende Strafver­fol­gung nimmt seit Jahren an Bedeu­tung zu, wie die anhal­tend hohen Fal­lzahlen mit steigen­der Ten­denz in mehreren Kat­e­gorien der inter­na­tionalen Recht­shil­fe zeigen. So sind die Zahl von Beweis­recht­shil­feer­suchen an die Schweiz (2016: 2485; 2015: 2336) und die Zahl der Beweis­recht­shil­feer­suchen der Schweiz ans Aus­land (2016: 982; 2015: 900) gestiegen. Zudem sind mehr Fah­n­dungser­suchen einge­gan­gen (2016: 33.401; 2015: 29.664).

Im Fokus standen für den BJ IRH grosse Ver­fahren­skom­plexe wie der Kor­rup­tion­sskan­dal “Petro­bras” in Brasilien, die Unregelmäs­sigkeit­en beim mala­y­sis­chen Staats­fonds “1MDB”, das bere­its im Vor­jahr ange­laufene Ver­fahren “FIFA” und die Ver­haf­tung von 13 Mit­gliedern der mut­masslichen Thur­gauer “Ndrangheta”-Zelle. Im Bere­ich der akzes­sorischen Recht­shil­fe hat die Schweiz im Bericht­s­jahr einen Grossteil der erhobe­nen Bankun­ter­la­gen ausgehändigt.

Im Jahr 2016 hat das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment (EJPD) die aktu­al­isierte Strate­gie zum Staatsver­tragsnetz im Bere­ich der jus­tiziellen Zusam­me­nar­beit in Straf­sachen genehmigt. Darin wer­den die Kri­te­rien für die Auf­nahme von Ver­hand­lun­gen mit poten­tiellen Ver­tragspart­nern fest­gelegt. Mass­gebend sind vor allem die Inter­essen der Strafver­fol­gungs­be­hör­den, aber auch migrations‑, aussen- oder wirtschaft­spoli­tis­che Anliegen der Schweiz. Es wer­den zusät­zliche Recht­shil­fe­in­stru­mente mit wichti­gen Finanz- und Wirtschaft­szen­tren angestrebt.

Ist eine Rück­gabe der einge­zo­ge­nen Ver­mö­genswerte nach Abschluss des Strafver­fahrens an die Geschädigten nicht möglich, wer­den die Finanzw­erte im inter­na­tionalen Shar­ing zwis­chen den mitwirk­enden Staat­en aufgeteilt. Im Bericht­s­jahr hat die schweiz­erische Staatskasse auf diese Weise rund 37 Mio. CHF ein­genom­men. Die höch­ste Summe wurde zwis­chen der Schweiz und den USA geteilt (rund 55 Mio. CHF).