Revidiertes Adoptionsrecht tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft

Der Bun­desrat set­zt das rev­i­dierte Adop­tion­srecht auf den 1. Jan­u­ar 2018 in Kraft. Damit ste­ht die Möglichkeit der Stiefkin­dadop­tion kün­ftig nicht mehr nur Ehep­aaren, son­dern auch Paaren in ein­er einge­tra­ge­nen Part­ner­schaft oder in ein­er fak­tis­chen Lebens­ge­mein­schaft offen. Die gemein­schaftliche Adop­tion fremder Kinder bleibt gle­ichgeschlechtlichen Paaren und Paaren in ein­er fak­tis­chen Lebens­ge­mein­schaft dage­gen weit­er­hin nicht erlaubt. Mit der Revi­sion wer­den auch die Adop­tionsvo­raus­set­zun­gen flex­i­bil­isiert und das Adop­tion­s­ge­heim­nis gelockert.