Der Bundesrat teilt in einer Medienmitteilung vom 14. Februar 2018 mit, dass es bei grenzüberschreitenden Erbfällen regelmässig zu Kompetenzkonflikten zwischen den Behörden der involvierten Staaten und zu sich widersprechenden Entscheidungen kommt. Die EU habe deshalb mit der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) die zwischenstaatliche Zuständigkeit in internationalen Erbfällen sowie die Anerkennung von ausländischen Rechtsakten, die einen Nachlass betreffen, geregelt. Die Regelung der EU-Erbrechtsverordnung sei derjenigen des schweizerischen Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) bereits ziemlich ähnlich, in den Details bestünden aber noch etliche Unterschiede. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das schweizerische internationale Erbrecht in verschiedenen Punkten mit der EU-Erbrechtsverordnung abzustimmen. Zum einen soll die Koordination bei den Entscheidungskompetenzen verbessert werden. Der Bundesrat möchte zu diesem Zweck insbesondere die Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln anpassen. Der Vorentwurf strebt zudem eine Angleichung beim angewendeten Erbrecht an.