BR: Bundesrat erkennt gesetzgeberischen Handlungsbedarf für verschuldete Privatpersonen

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung vom 9. März 2018 kam der Bun­desrat in einem gle­ichen­tags ver­ab­schiede­ten Bericht zum Schluss, dass im Schuld­be­trei­bungs- und Konkursrecht geset­zge­berisch­er Hand­lungs­be­darf für ver­schuldete Pri­vat­per­so­n­en besteht.

Gemäss Bericht haben viele hochver­schuldete oder mit­tel­lose Pri­vat­per­so­n­en keine real­is­tis­chen Aus­sicht­en darauf, jemals wieder schulden­frei zu leben, was in ver­schieden­er Hin­sicht neg­a­tive Auswirkun­gen hat. Der Bericht behan­delt ver­schiedene Entschul­dungsver­fahren für Pri­vate und zeigt “mögliche Optio­nen für einen geset­zge­berischen Ein­griff” auf.

Der Bun­desrat hält für “sanierungs­fähige” Schuld­ner mit regelmäs­sigem Einkom­men die Möglichkeit ein­er Verbindlicherk­lärung von pri­vat­en Nach­lassverträ­gen für aus­sicht­sre­ich. Für Ver­schuldete mit geringem oder gar keinem Einkom­men erscheine dage­gen ein begleit­etes geset­zlich­es “Abschöp­fungsver­fahren” mit anschliessender Restschuld­be­freiung nach aus­ländis­chem Vor­bild als beste Lösung.

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