Am 15. August 2018 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für die Änderung von Art. 140 Abs. 1 BV (vgl. Medienmitteilung vom 16. August 2018). Durch die Revision sollen völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die BV stehen, dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Art. 140 Abs. 1 BV soll durch lit. b bis mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:
Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
völkerrechtliche Verträge, deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert oder die Bestimmungen von Verfassungsrang in einem der folgenden Bereiche enthalten:
1. Bestand der Grundrechte, Bürgerrechte oder politischen Rechte;
2. Verhältnis von Bund und Kantonen oder Zuständigkeiten des Bundes;
3. Finanzordnung;
4. Organisation oder Zuständigkeiten der Bundesbehörden.
Verfügbar sind die folgenden Unterlagen:
Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. November 2018.