BR: Vernehmlassung zur Änderung von Art. 140 Abs. 1 BV eröffnet

Am 15. August 2018 eröffnete der Bun­desrat die Vernehm­las­sung für die Änderung von Art. 140 Abs. 1 BV (vgl. Medi­en­mit­teilung vom 16. August 2018). Durch die Revi­sion sollen völk­er­rechtliche Verträge, die auf­grund ihrer Bedeu­tung auf der gle­ichen Stufe wie die BV ste­hen, dem oblig­a­torischen Ref­er­en­dum unter­stellt wer­den. Art. 140 Abs. 1 BV soll durch lit. b bis mit fol­gen­dem Wort­laut ergänzt werden:

Volk und Stän­den wer­den zur Abstim­mung unterbreitet:
völk­er­rechtliche Verträge, deren Umset­zung eine Änderung der Bun­desver­fas­sung erfordert oder die Bes­tim­mungen von Ver­fas­sungsrang in einem der fol­gen­den Bere­iche enthalten:
1.   Bestand der Grun­drechte, Bürg­er­rechte oder poli­tis­chen Rechte;
2.   Ver­hält­nis von Bund und Kan­to­nen oder Zuständigkeit­en des Bundes;
3.   Finanzordnung;
4.   Organ­i­sa­tion oder Zuständigkeit­en der Bundesbehörden.

Ver­füg­bar sind die fol­gen­den Unterlagen:

Die Vernehm­las­sungs­frist endet am 16. Novem­ber 2018.