8C_162/2018: Ferien von Lehrpersonen des Kantons Freiburg, die in den Mutterschaftsurlaub fallen, müssen in der unterrichtsfreien Zeit vor- oder nachbezogen werden (amtl. Publ.)
A. (Beschwerdeführerin) ist als Lehrperson für den Kindergarten im Kanton Freiburg tätig. Sie übte ein Vollzeitpensum von 28 Wochenlektionen aus und gebar im Juni 2016 einen Sohn. Direkt im Anschluss an die Geburt bezog A. ihren 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub und bezog darüber hinaus einen unbezahlten Urlaub. A. ersuchte schriftlich, ihr seien im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub … weiterlesen