2C_106/2015: Die Beschränkung der Strassenprostitution im Zürcher Niederdorf auf den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 02.00 Uhr ist mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) vereinbar
Im Urteil vom 26. Juni 2015 äusserte sich das BGer zu einem Beschluss des Zürcher Stadtrats, mit welchem die Strassenprostitution im Gebiet Niederdorf auf den Zeitraum von 22.00 Uhr bis 02.00 Uhr beschränkt wurde. Den Beschluss des Zürcher Stadtrats zogen u.a. drei Prostituierte an das BGer, welches die Beschwerde abweist. Die Beschwerdeführerinnen bringen vor, dass die … weiterlesen