2C_1176/2013: Bei behördlichen Abschussanordnungen gestützt auf das Jagdgesetz handelt es sich um Verfügungen, unabhängig davon, ob sie sich an Private oder an eine Verwaltungseinheit richten (amtl. Publ.)
Im zur Publikation vorgesehenen Urteil vom 17. April 2015 liess sich das BGer zur Frage vernehmen, ob Abschussanordnungen gestützt auf Art. 12 JSG (Jagdgesetz, SR 922.0) als Verfügungen zu qualifizieren sind, gegen welche das Verbandsbeschwerderecht ergriffen werden kann. Auf Gesuch des Schweizer Vogelschutzes SVS/Bird Life (SVS) verfügte das Jagdinspektorat des Kantons Bern (JI), dass die … weiterlesen