6B_259/2009: Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell-Innerrhoden, das X der unbewilligten Errichtung und Betreibung einer Deponie schuldig gesprochen hatte (Urteil vom 10. Juli 2009 – 6B_259/2009). Der Beschwerdeführer richtete sich gegen die Verurteilung wegen fahrlässiger Ablagerung ausserhalb einer Deponie gemäss Art. 61 Abs. 1 lit. g USG i.V.m. Art. 61 Abs. 2 USG (Bundesgesetz … weiterlesen