1B_333/2020: Entsieglung im Strafverfahren; Verkehr mit Anwälten (Art. 264 Abs. 1 lit. d StPO) (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht klärte in diesem Urteil, dass gestützt auf die aktuelle Rechtslage einzig der Austausch mit Anwälten, die nach dem BGFA zugelassen sind, gestützt auf Art. 264 Abs. 1 lit. d StPO von der Beschlagnahmung geschützt ist. Korrespondenz und Unterlagen mit Anwälten, welche nicht in einem Anwaltsregister gemäss BGFA registiert sind, können demgegenüber beschlagnahmt werden. … weiterlesen