4A_357/2016: Parteiwechsel bei einfacher Gesellschaft; Abgrenzung zur ungenauen Parteibezeichnung (amtl. Publ.)
Sieben natürliche und juristische Personen schlossen sich zu einer einfachen Gesellschaft zusammen, um ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Haus mit 19 Wohnungseinheiten für den Weiterverkauf zu errichten. Aus dem Kreis der ursprünglichen Gesellschafter schlossen sich 5 Gesellschafter zu einer weiteren einfachen Gesellschaft zusammen, um 7 Wohnungen mit Einzelgaragen zu halten. Jahre später stellte … weiterlesen