BGer 5A_133/2023 vom 19. Juli 2023 (amtl. Publ.): Formungültigkeit einer nicht unterzeichneten, handschriftlichen letztwilligen Verfügung mit Namenszug der Erblasserin auf dem Umschlag
…zum Schluss, dass diese letztwillige Verfügung formungültig sei. Damit bestätigt es die bisherige strenge bundesgerichtliche Rechtsprechung. 1. Sachverhalt und Prozessgeschichte Die Erblasserin hinterliess eine einzige Schwester B als gesetzliche Erbin. In der vorliegend angefochtenen, eigenhändigen letztwilligen Verfügung setzte sie ihre Cousine A als Alleinerbin ein und bestimmte deren Sohn zum Ersatzerben (vgl. Art. 487 ZGB). Einleitend schrieb die Erblasserin: «Mein Testament…