BöB: Bundesrat will aufschiebende Wirkung von Beschwerden beschränken (Revision von BöB 28)
Der Bundesrat schlägt vor, BöB 28 (“1 Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 2 Das Bundesverwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung auf Gesuch hin erteilen.”) zu ändern. Die aufschiebende Wirkung bei öffentlichen Vergabeverfahen soll neu unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. BöB 28 (neu): “1 Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde richtet sich nach Artikel 55 des [VwVG]. 2 Die Beschwerde … weiterlesen