Im Urteil 6B_1390/2020 vom 8. Juni 2022 bestätigte das Bundesgericht dessen Rechtsprechung zur Einziehung von Erlös aus Betäubungsmitteldelikten. Hintergrund war die Kontrolle eines Personenwagens durch das Grenzwachtkorps, wobei mit Kokain kontaminiertes Bargeld in der Höhe von EUR 32’000, USD 2’720 und GBP 1’560 sichergestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen die Fahrzeugführerin daraufhin ein Strafverfahren wegen Verdachts der Geldwäscherei. Das sichergestellte Bargeld wurde beschlagnahmt. Das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen Geldwäscherei wurde in der Folge zwar eingestellt, gleichzeitig jedoch die Einziehung des Bargeldes verfügt. Dagegen führte die Beschuldigte Beschwerde.
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