Im Urteil 7B_231/2025 vom 2. April 2025 befasste sich das Bundesgericht mit den Anforderungen an die Kollusionsgefahr bei Vermögensdelikten, nachdem ein der Veruntreuung und ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigter Treuhänder Beschwerde gegen die Anordnung von Untersuchungshaft erhoben hatte.
4A_416/2024: Begriff der obligatorischen Haftpflichtversicherung gemäss Art. 75 Abs. 3 ATSG (amtl. Publ.)
In diesem zur Publikation vorgesehene Entscheid 4A_416/2024 vom 13. März 2025 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob das Arbeitgeberprivileg auch dann gilt, wenn der Unfall des Mitarbeiters durch ein Motorfahrzeug des Arbeitgebers auf einer für den öffentlichen Verkehr abgesperrten Strassenfläche verursacht wurde. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Motorfahrzeug gemäss Art. … weiterlesen
7B_1295/2024: Recht auf telefonischen Kontakt mit der Verteidigung
Im Urteil 7B_1295/2024 vom 19. März 2025 befasste sich das Bundesgericht mit dem Recht eines Beschuldigten auf telefonischen Kontakt mit seiner Verteidigung, nachdem der Häftling um Erteilung einer “Dauertelefonbewilligung” für Telefonate mit seiner Verteidigung ersucht hatte.
1C_450/2025: Wiederherstellungsanordnung betreffend Freizeitlokal in der LWZ
Im Entscheid 1C_450/2025 behandelte das Bundesgericht die Frage, inwiefern sich Grundeigentümer den bösen Glauben des Voreigentümers anrechnen lassen müssen.
4A_605/2024: Öffentlichkeitsprinzip bei Beschwerden gegen Schiedsentscheide (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_605/2024 vom 22. April 2025 (zur Publikation vorgesehen) setzte sich das Bundesgericht mit der Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips im Rahmen von Beschwerden gegen Schiedsentscheide auseinander. Es stellte fest, dass das Öffentlichkeitsprinzip auch in Schiedssachen gelte. Jedoch dürfe der besonderen Interessenlage in Schiedsverfahren durch eine weniger strenge Handhabung der Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden.
4A_46/2024: Revision eines Schiedsentscheids: Zulässigkeit von nach dem Schiedsentscheid entstandenen Beweismitteln, die sich auf vor dem Schiedsentscheid ereignete Tatsachen beziehen (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_46/2024 vom 17. April 2025 (zur Publikation vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht in einem Revisionsverfahren mit der Frage der Zulässigkeit eines Beweismittels, das nach dem Schiedsentscheid entstanden ist, sich aber ausschliesslich auf Tatsachen bezieht, die sich bereits zuvor ereignet haben. Es hielt fest, dass solche Beweismittel der Revision nach Art. 190a lit. a Abs. 1 IPRG nicht zugänglich sind.
In eigener Sache: Willkommen Olivia!
Olivia Curiger, Rechtsanwältin bei der Pachmann AG in Zürich, wird ab sofort den Bereich Sportrecht betreuen. Sie ist auf die Prozessführung im Sportrecht spezialisiert und wird künftig regelmässig zur aktuellen Rechtsprechung und weiteren Entwicklungen in diesem Bereich berichten. Ihr erster Beitrag ist gestern erschienen und befasst sich mit vier Entscheiden des Schweizer Sportgerichts, die erstmals … weiterlesen
SSG 2024/E/6, SSG 2024/E/7, SSG 2024/E/11 und SSG 2024/E/12: Entscheide des Schweizer Sportgerichts zu dessen Zuständigkeit
Die Stiftung Schweizer Sportgericht (nachfolgend: “Schweizer Sportgericht”) hat am 1. Juli 2024 die Geschäftstätigkeit der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend “DK”) übernommen und ist seither für die Beurteilung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Doping- und Ethikverstössen im Schweizer Sport zuständig. In den vier Entscheiden (SSG 2024/E/6; SSG 2024/E/7; SSG 2024/E/11 und SSG 2024/E/12) hat sich das Schweizer Sportgericht eingehend mit seiner Zuständigkeit und der Abgrenzung seiner Aufgaben gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity (nachfolgend “SSI”) auseinandergesetzt.
4A_466/2023: Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Beurteilung der Investorenklage eines Doppelstaatsangehörigen (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_466/2023 vom 6. Februar 2025 (zur Publikation vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein Investor mit doppelter Staatsangehörigkeit (Spanien-Venezuela) ein Investitionsschiedsverfahren gegen einen seiner beiden Heimatstaaten (Venezuela) einleiten könne. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Schiedsgerichts, wonach die dominante und effektive Staatsangehörigkeit des Klägers die venezolanische sei, und es sich daher zu Recht für unzuständig erklärt hatte.
4A_435/2024: Nur eine formell rechtskräftige Sicherstellungsverfügung berechtigt zur definitiven Rechtsöffnung (amtl. Publ.)
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_435/2024 vom 4. Februar 2025 setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die definitive Rechtsöffnung im Rahmen einer Betreibung auf Sicherheitsleistung aufgrund einer noch nicht rechtskräftigen Sicherstellungsverfügung erteilt werden darf. Das Bundesgericht erwog, dass die Sicherstellungsverfügung nicht nur vollstreckbar, sondern auch rechtskräftig sein muss, weshalb es das … weiterlesen