Die Botschaft über die Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen wurde heute veröffentlicht:
Die ausserparlamentarischen Kommissionen sollen neu in den Grundzügen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) geregelt werden. Kommissionen, die aus Sicht des Bundesrates nicht mehr nötig sind, die ihre Grundlage aber in Erlassen der Bundesversammlung haben, sollen durch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen abgeschafft werden.
Im Gegensatz zur früheren Regelung der ausserparlamentarischen Kommissionen im RVOG (Art. 57) soll dieser Gegenstand nach dem Entwurf des Bundesrats in Art. 57a ff. revRVOG detailliert(-er) geregelt werden (Voraussetzungen und Kompetenz zu ihrer Einsetzung, Zusammensetzung, Aufsicht und Entschädigung).