Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Der Bun­desrat beantragt, das UNESCO-Übereinkom­men über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kul­tureller Aus­drucks­for­men vom 20. Okto­ber 2005 zu genehmi­gen (Botschaft) (s. auch den Post zum imma­teriellen Kul­turschutz).

Das Abkom­men definiert Lei­t­ende Grund­sätze (Art. 2), u.a. den Grund­satz der inter­na­tionalen Sol­i­dar­ität und Zusam­me­nar­beit — dadurch sollen Entwick­lungsstaat­en in die Lage ver­set­zt wer­den, ihre Kul­tur­wirtschaft zu stärken.

Die ganze Hil­flosigkeit mit Bezug auf eine Def­i­n­i­tion von Kul­tur zeigt sich in der Umschrei­bung des “kul­turellen Inhalts” (wovon?):

«Kul­tureller Inhalt» bezieht sich auf die sym­bol­is­che Bedeu­tung, die kün­st­lerische Dimen­sion und die kul­turellen Werte, die aus kul­turellen Iden­titäten entste­hen oder diese zum Aus­druck bringen.” 

Dass die KVP in der Vernehm­las­sung bemerk­te, das Übereinkom­men rede “ein­er wer­tungs­freien Förderung von Mul­ti­kul­tur­al­ität das Wort”, ist angesichts solch­er Phrasen wenig erstaunlich. Tat­säch­lich kann man sich fra­gen, ob eine Gesellschaft, die sich der­art verzweifelt um eine Annäherung an die offen­bar bere­its als Objekt, also etwas Fremdes, emp­fun­dene “Kul­tur” bemüht, nicht ger­ade dadurch den Ver­lust eigentlich­er Kul­tur bezeugt.