Das neue Ausländergesetz, das in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 angenommen wurde, tritt per 1. Januar 2008 in Kraft, mit Ausnahme von Art. 92–95, 104 und 127, die zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. Das neue AuG wurde heute amtlich publiziert. Weitere Bestimmungen des Ausländerrechts treten ebenfalls am 1. Januar 2008 in Kraft…
… so Änderungen des AsylG (vgl. die Verordnung über die vollständige Inkraftsetzung der Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes);
- die neue Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) in Kraft;
- eine Änderung der Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der CH und der EG und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der EFTA (Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP);
- die neue Verordnung über das Einreise- und Visumverfahren (VEV);
- die neue Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) mit dem Ziel der “chancengleichen Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländer an der schweizerischen Gesellschaft”;
- die Gebührenverordnung AuG (GebV-AuG);
- eine Änderung der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA);
- Änderungen der AsylV 1, AsylV 2 und http://www.admin.ch/ch/d/as/2007/5611.pdfAsylV 3;
- eine Änderung der Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung);
- eine Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV);
- Änderungen der V über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und der KVV (vgl. die Änderung der Verordnung über die Anpassung von Verordnungen an das AuG);
- eine Änderung der ZStV.