Die EBK setzt (weitere) Änderungen der BEHV-EBK auf den 1. Dezember 2007 in Kraft. Die Änderungen betreffen die Offenlegungspflicht von Beteiligungen an kotierten Gesellschaften (vgl. dazu den früheren Post zur Revision von BEHG 20 per 1.12.2007 und die Gegenüberstellung des revidierten BEHG 20 mit dem geltenden Recht).
Die EBK hat ferner eine Anhörung zur Meldepflicht bei der Wertpapierleihe und zu einer detaillierten Regelung der Finanzinstrumente durchgeführt und sieht sich durch die Ergebnisse veranlasst, diese Vorschläge “einer vertieften Prüfung zu unterziehen und mit interessierten Dritten zu diskutieren.” Die Inkraftsetzung von Änderungen dieser Bereiche ist daher für 2008 zu erwarten.
Zu den per 1. Dezember 2007 in Kraft tretenden Änderungen will die EBK rechtzeitig einen Kommentar veröffentlichen.