Der Bundesrat hat heute die Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU zur Übernahme der Anpassungen der Rechtsgrundlagen des Schengener Informationssystems gutgeheissen. Das Parlament wird über die Genehmigung zu beschliessen haben.
Zweck ist die Übernahme von Erweiterungen des Schengen-Besitzstandes einerseits zu Verbesserungen von SIS I+, andererseits zur Einführung von SIS II, welches SIS I+ später ablösen soll.
Der Bundesrat hat entschieden — entgegen früherer Pläne -, die polizeilichen Informationssysteme in einem Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI), zu regeln. Das SIS als polizeiliches Informationssystem soll Teil des BPI sein. Artikel 355d StGB (noch nicht in Kraft) wird deshalb durch Artikel 16 BPI ersetzt werden.