Der Plural von “Park” ist nicht “Parks”, sondern “Pärke”, wie man einer Änderung des NHG entnehmen kann: Ein neuer Abschnitt 3b widmet sich Pärken von nationaler Bedeutung, umfassend Nationalpärke, regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke.
Ein Naturerlebnispark ist “ein Gebiet, das in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegt, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bietet und der Allgemeinheit Naturerlebnisse ermöglicht” und dadurch auch zur “Umweltbildung” dient. Bei solchen Formulierungen muss es um Geld gehen… NHG 23k widmet sich den Finanzhilfen des Bundes an die Kantone.
Eine Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung, PäV) regelt das Verfahren und die Voraussetzungen der Förderung von Errichtung, Betrieb und Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung.