Der Bundesrat hat heute die Gaststaatverordnung angenommen. Er hat das Inkrafttreten des Gaststaatgesetzes (genauer: BG über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge, GSG) und der Gaststaatverordnung auf den 1. Januar 2008 festgelegt.
Aus der Website des EDA:
“Der Gesetzesentwurf definiert die möglichen Begünstigten von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträgen im Rahmen des Völkerrechts. Zudem legt er die Bedingungen fest, unter welchen den Begünstigten eine besondere Stellung und finanzielle Beiträge gewährt werden können. Die Vorrechte und Immunitäten ergeben sich aus dem internationalen Gewohnheitsrecht und sind in zahlreichen Übereinkommen festgeschrieben. Bei den finanziellen Beiträgen soll der Gesetzesentwurf dem Bundesrat erlauben, seine langjährige Praxis fortzuführen.
Das neue Gesetz ermöglicht dem Bundesrat eine transparentere, berechenbare und besser auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik. Gleichzeitig bietet es den internationalen Organisationen in der Schweiz einen klaren rechtlichen Rahmen, namentlich was Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen betrifft.”