Gaststaatgesetz und ‑verordnung: Inkrafttreten am 1.1.2008

Der Bun­desrat hat heute die Gast­staatverord­nung angenom­men. Er hat das Inkraft­treten des Gast­staat­ge­set­zes (genauer: BG über die von der Schweiz als Gast­staat gewährten Vor­rechte, Immu­nitäten und Erle­ichterun­gen sowie finanziellen Beiträge, GSG) und der Gast­staatverord­nung auf den 1. Jan­u­ar 2008 festgelegt.

Aus der Web­site des EDA:

Der Geset­ze­sen­twurf definiert die möglichen Begün­stigten von Vor­recht­en, Immu­nitäten und Erle­ichterun­gen sowie finanziellen Beiträ­gen im Rah­men des Völk­er­rechts. Zudem legt er die Bedin­gun­gen fest, unter welchen den Begün­stigten eine beson­dere Stel­lung und finanzielle Beiträge gewährt wer­den kön­nen. Die Vor­rechte und Immu­nitäten ergeben sich aus dem inter­na­tionalen Gewohn­heit­srecht und sind in zahlre­ichen Übereinkom­men fest­geschrieben. Bei den finanziellen Beiträ­gen soll der Geset­ze­sen­twurf dem Bun­desrat erlauben, seine langjährige Prax­is fortzuführen.
Das neue Gesetz ermöglicht dem Bun­desrat eine trans­par­entere, berechen­bare und bess­er auf die Inter­essen der Schweiz aus­gerichtete Gast­staat­poli­tik. Gle­ichzeit­ig bietet es den inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen in der Schweiz einen klaren rechtlichen Rah­men, namentlich was Vor­rechte, Immu­nitäten und Erle­ichterun­gen betrifft.”

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