Der Bundesrat hat zum Bericht der GPK-NR “Weitergabe von Daten internationaler Finanztransaktionen durch die SWIFT: Eine Beurteilung aus schweizerischer Perspektive” seine Stellungnahme vorgelegt.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch bei Annahme einer grundrechtlichen Schutzpflicht die primäre Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei den datenbearbeitenden Finanzinstituten liegt. Der EDÖB hat denn auch zusammen mit der schweizerischen Bankiervereinigung ein Informationsschreiben an die Bankkunden entworfen.
Im Zusamnenhang mit dem US-amerikanischen Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Financing Tracking Program, TFTP) erachtet es der Bundesrat als angebracht, von den USA eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, dass die amerikanischen Zusicherungen an die EU über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen nicht auf SWIFT-Daten über Transaktionen beschränkt sind, an denen Finanzinstitute aus EU-Staaten beteiligt sind, sondern für sämtliche SWIFT-Teilnehmer gelten. Die USA haben inzwischen “signalisiert”, dass sie bereit sind, eine solche schriftliche Erklärung abzugeben.