Weitergabe von Daten durch die SWIFT: Stellungnahme des Bundesrats

Der Bun­desrat hat zum Bericht der GPK-NR “Weit­er­gabe von Dat­en inter­na­tionaler Finanz­transak­tio­nen durch die SWIFT: Eine Beurteilung aus schweiz­erisch­er Per­spek­tive” seine Stel­lung­nahme vorgelegt.

Der Bun­desrat ist der Ansicht, dass auch bei Annahme ein­er grun­drechtlichen Schutzpflicht die primäre Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung der daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen bei den daten­bear­bei­t­en­den Finanzin­sti­tuten liegt. Der EDÖB hat denn auch zusam­men mit der schweiz­erischen Bankiervere­ini­gung ein Infor­ma­tion­ss­chreiben an die Bankkun­den entworfen.

Im Zusam­nen­hang mit dem US-amerikanis­chen Pro­gramm zum Auf­spüren der Finanzierung des Ter­ror­is­mus (Ter­ror­ist Financ­ing Track­ing Pro­gram, TFTP) erachtet es der Bun­desrat als ange­bracht, von den USA eine schriftliche Bestä­ti­gung zu ver­lan­gen, dass die amerikanis­chen Zusicherun­gen an die EU über die Ein­hal­tung daten­schutzrechtlich­er Verpflich­tun­gen nicht auf SWIFT-Dat­en über Transak­tio­nen beschränkt sind, an denen Finanzin­sti­tute aus EU-Staat­en beteiligt sind, son­dern für sämtliche SWIFT-Teil­nehmer gel­ten. Die USA haben inzwis­chen “sig­nal­isiert”, dass sie bere­it sind, eine solche schriftliche Erk­lärung abzugeben.