Im Streit zwischen der Gesellschaft Noga und Russland hat das BGer ein weiteres Urteil gefällt. Noga, die Genfer Import-Exportfirma Noga des Financiers Nessim Gaon, liess für angeblich unbezahlte Rechnungen 2005 russische Vermögenswerte pfänden, u.a. auch Flugzeuge bei der IATA. Dagegen beschwerte sich das Moscow Center for Automated Air Traffic Control (MATCC), das Eigentum an den gepfändeten Flugzeugen beansprucht, bei der Aufsichtsbehörde.
Vor BGer war erstens strittig, ob Eigentum der MATCC für Schulden des russischen Staats gepfändet werden konnte. Das Betreibungsamt hatte sich auf ein Parteigutachten gestützt, wonach die MATCC eine Verwaltungseinheit des russischen Staats sei; nach russischem Recht stehe das Eigentum an den Flugzeugen dem russischen Staat zu. Gestützt darauf und auf die “Statuten” der MATCC (“… personne morale ayant la forme juridique d’une entreprise d’Etat qui fait partie de la propriété fédérale de la Fédération de Russie”) war die Pfändung der Flugzeuge mit Bundesrecht vereinbar:
“… des doutes ou des litiges sur la propriété des choses ou des droits à saisir n’entraînent pas la nullité de la mesure, mais obligent uniquement l’office à ouvrir une procédure en revendication au sens des art. 106 à 109 LP”.
Strittig war auch die Immunität des russischen Staats (SchKG 92 I Ziff. 11). Die Pfändung war zulässig, weil (1) die Forderung auf eine Handlung iure gestionis zurückging, und (2) eine ausreichende Binnenbeziehung bestand, und (3)
die Vermögenswerte nicht hoheitlichen Zwecken dienten (SchKG 92 I 11). Russland hatte, was den letzten Punkt betrifft, auf seine Immunität verzichtet.
Aus der Berichterstattung von “Cash”:
“Die Genfer Import-Exportfirma Noga des Financiers Nessim Gaon streitet mit Russland seit 1994 um angeblich unbezahlte Rechnungen für Lebensmittellieferungen. Um die geforderten 1,185 Milliarden Franken einzubringen, hatte Noga 2005 im Rahmen der eingeleiteten Betreibung russische Vermögenswerte pfänden lassen.
Das Genfer Betreibungsamt hatte in diesem Rahmen auch bei der IATA russische Vermögenswerte provisorisch gepfändet, laut Nessim Gaon über 200 Mio CHF. Dagegen wehrte sich die Moskauer Flugverkehrskontrolle, die diese Gelder für sich beansprucht. Nach der Genfer Aufsichtsbehörde hat nun auch das Bundesgericht ihre Beschwerde abgewiesen.
SCHADENERSATZKLAGE GEGEN SCHWEIZ HÄNGIG
Noga hatte in den vergangenen Jahren versucht, Flugzeuge und Segelschulschiffe sowie anderes russisches Regierungseigentum in Westeuropa beschlagnahmen zu lassen. Letzte Episode in der Auseinandersetzung bildete die Beschlagnahme von Gemälden des Moskauer Puschkin-Museum, die in Martigny VS ausgestellt wurden.
Um internationale Verwicklungen zu vermeiden, hatte der Bundesrat die Freigabe der Bilder mit einem Schätzwert von rund 1,3 Mrd CHF angeordnet. In diesem Zusammenhang sieht sich die Schweiz mit einer Schadenersatzklage Gaons über 1,5 Mrd CHF konfrontiert, die vor Bundesgericht hängig ist.”