Bundeskompetenz für Nationalstrassen

Per 1. Jan­u­ar 2008 hat der Bund das Eigen­tum an den und die Ver­ant­wor­tung für die Nation­al­strassen über­nom­men. Das Bun­de­samt für Strassen (ASTRA) geht davon aus, dass sich die Auswirkun­gen langfristig dur­chaus bemerk­bar machen werden.

Der Bund finanziert die Nation­al­strassen neu zu 100 Prozent und übern­immt die volle Ver­ant­wor­tung für Bau/Ausbau, Unter­halt und Betrieb der Auto­bah­nen. Beauf­tragt mit der neuen Rolle des Bauher­rn ist das ASTRA. Den Kan­tone verbleibt eine Mitwirkung bei der Fer­tig­stel­lung des beschlosse­nen Nation­al­strassen­net­zes, di als Ver­bun­dauf­gabe zu Ende geführt wird. Für den betrieblichen baulichen Unter­halt wer­den Kan­tone mit Leis­tungsvere­in­barun­gen beauf­tragt. Sie sind fern­er weit­er­hin zuständig für die Blaulichtdienste.

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