Per 1. Januar 2008 hat der Bund das Eigentum an den und die Verantwortung für die Nationalstrassen übernommen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) geht davon aus, dass sich die Auswirkungen langfristig durchaus bemerkbar machen werden.
Der Bund finanziert die Nationalstrassen neu zu 100 Prozent und übernimmt die volle Verantwortung für Bau/Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Autobahnen. Beauftragt mit der neuen Rolle des Bauherrn ist das ASTRA. Den Kantone verbleibt eine Mitwirkung bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes, di als Verbundaufgabe zu Ende geführt wird. Für den betrieblichen baulichen Unterhalt werden Kantone mit Leistungsvereinbarungen beauftragt. Sie sind ferner weiterhin zuständig für die Blaulichtdienste.