Die UEK hat in Sachen Öffentliches Umtauschangebot der Vontobel Holding AG, Zürich, für alle sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der MicroValue AG, Zürich, mit Datum vom 11. Januar 2008 ihre zweite Empfehlung erlassen.
Das Dispositiv:
“1. Es wird festgestellt, dass das öffentliche Umtauschangebot der Vontobel Holding AG, Zürich, an die Aktionäre der MicroValue AG, Zürich, dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995 entspricht.
2. Die Übernahmekommission gewährt die folgende Ausnahme von der Übernahmeverordnung (Art. 4 UEV-UEK): Befreiung von der Pflicht zur Einhaltung der Karenzfrist (Art. 14 Abs. 2 UEV-UEK).
3. Die Übernahmekommission gewährt ihre Zustimmung zu den auflösenden Bedingungen des Angebots (Art. 13 Abs. 4 UEV-UEK).
4. Die Prüfstelle hat den Portfolio-Abbildungsprozess zu begleiten und zu bestätigen, dass alle aufgrund der von Vontobel Holding AG, Zürich, geplanten Transaktionsstruktur vorgesehenen und im Prospekt in Aussicht gestellten Schritte des „Portfolio-Abbildungsprozesses“ unternommen wurden.
5. Diese Empfehlung wird am Tag der Publikation des Angebotsprospekts auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.
6. Die Gebühr zu Lasten der Vontobel Holding AG, Zürich, beträgt CHF 109’000 .”