Empfehlung II der UEK i.S. Öffentliches Umtauschangebot der Vontobel Holding AG

Die UEK hat in Sachen Öffentlich­es Umtauschange­bot der Von­to­bel Hold­ing AG, Zürich, für alle sich im Pub­likum befind­en­den Inhab­er­ak­tien der MicroVal­ue AG, Zürich, mit Datum vom 11. Jan­u­ar 2008 ihre zweite Empfehlung erlassen.

Das Dis­pos­i­tiv:

1. Es wird fest­gestellt, dass das öffentliche Umtauschange­bot der Von­to­bel Hold­ing AG, Zürich, an die Aktionäre der MicroVal­ue AG, Zürich, dem Bun­des­ge­setz über die Börsen und den Effek­ten­han­del vom 24. März 1995 entspricht.
2. Die Über­nah­mekom­mis­sion gewährt die fol­gende Aus­nahme von der Über­nah­meverord­nung (Art. 4 UEV-UEK): Befreiung von der Pflicht zur Ein­hal­tung der Karen­zfrist (Art. 14 Abs. 2 UEV-UEK).
3. Die Über­nah­mekom­mis­sion gewährt ihre Zus­tim­mung zu den auflösenden Bedin­gun­gen des Ange­bots (Art. 13 Abs. 4 UEV-UEK).
4. Die Prüf­stelle hat den Port­fo­lio-Abbil­dung­sprozess zu begleit­en und zu bestäti­gen, dass alle auf­grund der von Von­to­bel Hold­ing AG, Zürich, geplanten Transak­tion­sstruk­tur vorge­se­henen und im Prospekt in Aus­sicht gestell­ten Schritte des „Port­fo­lio-Abbil­dung­sprozess­es“ unter­nom­men wur­den.
5. Diese Empfehlung wird am Tag der Pub­lika­tion des Ange­bot­sprospek­ts auf der Web­site der Über­nah­mekom­mis­sion veröf­fentlicht.
6. Die Gebühr zu Las­ten der Von­to­bel Hold­ing AG, Zürich, beträgt CHF 109’000 .”