Die Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen ist auf den 1. April 2008 in Kraft gesetzt worden.
Sie gilt für Revisionsunternehmen, wenn sie Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften erbringen und unter der Aufsicht der RAB stehen oder wenn sie sich freiwillig dieser Aufsicht unterstellt haben. Sie regelt die Prüfungsstandards für die Erbringung von Revisionsdienstleistungen und das Verfahren zur Überprüfung der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen durch die RAB.